In eigener Sache
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(Dez 2025) Die jahrelange Arbeit des AK Bahnlärm zeigt Wirkung.
Der Arbeitskreis Bahnlärm Kirchseeon spricht sich seit Langem für die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene aus. Voraussetzung ist aber, dass der Ausbau nicht zu einer weiteren Verschärfung der ohnehin bereits übermäßigen Lärmbelastung führt.
Deshalb engagiert sich der AK seit vielen Jahren mit öffentlichen Aktionen, in Dialogforen sowie auf kommunaler und politischer Ebene. Unser Ziel ist es, Betroffene und Entscheidungsträger sachlich zu informieren, Bewusstsein zu schaffen und wirksame Schutzmaßnahmen konsequent einzufordern.
Dieses Engagement hat dazu beigetragen, dass wir zunächst die Kommunen und anschließend auch den Kreistag von zentralen Forderungen überzeugen konnten, insbesondere nach Lärmvorsorge gemäß Neubaustandard. Wir danken Bgm. Jan Paeplow und seinem Team für die Unterstützung, etwa durch die Beauftragung einer spezialisierten Kanzlei, durch die enge Abstimmung mit Nachbargemeinden und der Landeshauptstadt München sowie für die Offenheit für kritische Anmerkungen und Vorschläge unseres Arbeitskreises.
Ein besonders wichtiges aktuelles Ergebnis ist nun ein Unterrichtungsschreiben des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) zum Scoping-Verfahren für den Brenner-Nordzulauf. Das Scoping-Verfahren ist der vorbereitende Schritt zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei großen Bahnprojekten: Dabei wird festgelegt, welche Auswirkungen untersucht werden müssen und welche Schutzgüter in die Prüfung einfließen.
Das EBA schwenkt auf unsere seit Langem geforderte Position und erkennt in seinem Schreiben ausdrücklich eine erhebliche Fernwirkung an. Vereinfacht heißt das: Zusätzliche Gleise und zusätzlicher Verkehr im Abschnitt Grafing-Bahnhof bis zur deutsch-österreichischen Grenze haben spürbare Auswirkungen auch auf die geplante Ausbaustrecke zwischen München und Grafing-Bahnhof. Damit wird für das Planfeststellungsverfahren eine UVP erforderlich und die Planung darf unseren Abschnitt nicht länger isoliert betrachten. Für die Deutsche Bahn bedeutet das: Entgegen der bisherigen Vorgehensweise muss der Abschnitt P0 (Grafing-Bahnhof – München) als Teil eines Gesamtkonzepts berücksichtigt werden, und das Schutzgut Mensch (also u. a. Lärm- und Gesundheitsbelastungen) ist im Rahmen der UVP explizit einzubeziehen.
Damit dieser wichtige Haltungswandel auch politisch Rückenwind bekommt, setzt der AK Bahnlärm auf weiteres Engagement unserer Stimmkreisabgeordneten. Wir halten es für notwendig, eine Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags speziell für den Planungsabschnitt P0 (Grafing-Bahnhof – München) zu erwirken, damit die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im dicht besiedelten Abschnitt mit Nachdruck vertreten werden, und wirksamer Lärmschutz von Beginn an verbindlich mitgeplant wird.
In diesem Sinne wünschen wir allen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2026 und hoffen, dass die anstehenden wichtigen Entscheidungen im Sinne der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner ausfallen.
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(Jun 2025) Der Arbeitskreis hatte 2024 /25 keine öffentlichen Auftritte war aber alles andere als untätig. Im Fokus stand die Klärung unserer Rechte bei Lärmschutz:
- Eine auf Lärmschutz spezialisierte Anwaltskanzlei beauftragt
- Ausarbeitung einer rechtlichen Stellungnahme
- Scoping Verfahren: Das Eisenbahnbundesamt startet den Planungsprozess. Wir erheben Einspruch!
- Gemeinden und Landkreis beantragen eine öffentliche Anhörung im Bundestag für den Abschnitt Kirchseeon-München
2024 war geprägt von verstörenden Aktivitäten seitens der Deutschen Bahn AG und dem deutlich entgegentretend, politische Entscheidungen im Zusammenhang mit der konkreten Planung des Nordzulaufs für den Brenner Basistunnel. Das Jahr begann mit einem Beschluss des Kreistages Ebersberg im Januar 2024. Dieser formulierte die Kernforderungen der Region nach umfassender Lärmvorsorge, wirksamem Erschütterungsschutz sowie nachhaltiger Lärmschutzge-staltung entlang des Planungsabschnitts Trudering–Grafing und positionierte sich klar für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner. Insbesondere wurde unser Rechtsanspruch nach Lärmschutz erstmals klar formuliert. Diese Kernforderungen werden dem deutschen Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Die für ursprünglich im Frühjahr 2025 vorgesehene Aussprache im Bundestag wird sich auf Herbst 2025 Frühjahr 2026 verschieben
Im zweiten Quartal 2024 informierte die Bahn über die geplante Generalsanierung der Strecke München–Rosenheim. Diese sieht eine sechsmonatige vollständige Sperrung des Schienenfernverkehrs vor, was erhebliche Auswirkungen mit sich bringt. Während der Güterverkehr auf alternative Strecken oder auf die Straße verlagert wird, müssen Reisende auf einen Schienenersatzverkehr (Bus) ausweichen. Erfreulicherweise soll der S-Bahn-Verkehr weitgehend unbeeinträchtigt bleiben.
Die ursprünglich für 2027 geplante Generalsanierung wurde mittlerweile aufgrund dringender Kapazitätsanforderungen durch geplante Bauarbeiten auf der Brennerautobahn angepasst:
– München–Rosenheim: 1. Halbjahr 2028
– Rosenheim–Salzburg: 1. Halbjahr 2027
Das 2. Halbjahr 2024 stand im Zeichen des Scoping-Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Hierin wird das Verfahren für die Planfeststellung festgelegt. Auf ca. 100 Seiten wird detailgenau die Umwelt und das Schutzgut Mensch beschrieben, nur, um dann im „Kleingedruckten“ zu verkünden, dass der Abschnitt Kirchseeon-Trudering nicht Teil der Prüfung ist. Im Klartext bedeutet dies, dass es keinerlei Lärmbetrachtung geben wird. In wieweit die Anwohner gesundheitsgefährdetem Lärm ausgesetzt sind, wird nicht untersucht. Dies ist ein Paukenschlag! Entsprechend deutlich war die Antwort der Kommunen und des Landrates.
Auf Nachdruck des AK Bahnlärm und mit Unterstützung der Gemeinde Kirchseeon, die in dieser Angelegenheit eine Vorreiterrolle übernommen hat, wurde eine auf Lärmschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Die gemeinsam mit den Anrainergemeinden in Auftrag gegebene rechtliche Stellungnahme attestiert dem Verfahren Willkür und eine rechtlich nicht haltbare Position.
Neben den rechtlichen Verfahren erwarten wir von der Politik eine Entscheidung mit Augenmaß, die den Schutz der Bevölkerung ernst nimmt. Wir setzten hier große Hoffnung auf die Bundestagsabgeordneten in unserer Region, das Verfahren im Sinne der Bürger voranzutreiben. Als nächster Meilenstein ist eine öffentliche Anhörung im Bundestag geplant, um unsere Forderungen darzulegen. Die Kommunen haben hierzu einen Antrag an den Verkehrsausschuss gestellt. Der AK Bahnlärm wird weiterhin umfassend informieren und sich für einen Lärmschutz nach Neubaustandard einsetzen. Gemeinsam hoffen wir auf ein erfolgreiches Jahr 2025 und freuen uns auf die Unterstützung aller Beteiligten.
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